Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Verankerung der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein hat eine logische rechtliche Grundlage beginnend mit der Charta der Vereinigten Nationen.

Die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union bieten zudem Hinweise auf Entgeltgerechtigkeit (Equal Pay) und das Prinzip des Gender Mainstreaming.

Gesetzliche Grundlagen, kommunale Statuten und Frauenförderpläne sind für die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im beruflichen Alltag eine wichtige Basis, auf die sie sich bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung beziehen können.

Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst

Gleichstellungsgesetz in SH.pdf (169,2 KiB)

Neuer Kommentar zum Gleichstellungsgesetz

 

Seit Januar 2020 gibt es einen neuen Kommentar zum Gleichstellungsgesetz von Prof. Dr. Rogosch & Ursel Hoppe:

siehe auch:

https://www.kommunalpraxis.de/laender/schleswig-holstein/gesetz-zur-gleichstellung-der-frauen-im-oeffentlichen-dienst-fuer-schleswig-holstein

 

Alexander Foyle
Leitung Vertrieb/Verkauf

Kommunal- und Schul-Verlag GmbH & Co. KG
Konrad-Adenauer-Ring 13, 65187 Wiesbaden

Tel.: 0611-8 80 86 32

Fax: 0611-8 80 86 77

alexander.foyle@kommunalpraxis.de

www.kommunalpraxis.de

 

Rechtsportal: www.juris.de

Mustersammlung zu den Landesgleichstellungsgesetzen
Die vorliegenden „Musterinhalte für Landesgleichstellungsgesetze“ sollen als
Diskussionsgrundlage für politische Entscheiderinnen und Entscheider und
als Unterstützung für Kolleginnen auf Landesebene dienen, die in die Entwicklung
von guten Regelungen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages
auf Landesebene einbezogen werden.
Die Mustersammlung und weitere ergänzende Gutachten sind auf der Website
www.frauenbeauftragte.de abrufbar.

Gedruckte Exemplare können bei der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung
in Hannover bestellt werden.
www.vernetzungsstelle.de/index.cfm?uuid=B3737672C2975CC8A3536AAEEE
3695B5&and_uuid=8D1F82A8D2A680106431B388B3BB8229

Die Charta der Vereinten Nationen ist der Gründungsvertrag. Die universellen Ziele und Grundsätze bilden die Verfassung der Staatengemeinschaft, zu der sich mittlerweile 192 Mitgliedsstaaten, der am 24.10.1945 gegründeten Organisation, bekennen.

Präambel der UN-Charta
Wir, die Völker der Vereinten Nationen sind fest entschlossen,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Werte der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen. […]

Artikel 1 Die Vereinten Nationen setzen sich unter anderem folgendes Ziel:
Abs.3 eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, […] und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
UN-Generalversammlung vom 10.12.1948

Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Artikel 23 Abs.2 Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Aufgrund des in Artikel 1, der allgemeinen Erklärung zu den Menschenrechten, niedergeschriebenen Grundsatzes der Gleichheit, kämpfen die Vereinten Nationen (UNO) weltweit für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte der Frau.
Im Januar 2011 wurde die UN-Women als eigenständige Behörde der Vereinten Nationen gegründet.
Die UN-Women arbeitet an folgenden Themen:
•    Förderung und Beteiligung von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Politik
•    Beendigung von Gewalt gegen Frauen
•    Beteiligung von Frauen an allen Aspekten von Friedens-und Sicherheitspolitik
•    Verbesserung der ökonomischen Situation der Frauen. Siehe hierzu auch Artikel 23 Abs.2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
•    Gleichstellung der Geschlechter bei nationaler Entwicklung, Planung und Budgetierung

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf