KPV-Schleswig-Holstein, Änderung der GO

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Flensburg
Flensburg, den 21.Mai 2010
Verena Balve

An die Mitglieder des CDU-Landesausschusses

KPV- Schleswig-Holstein
Antrag an den CDU-Landesausschuss am 25.05.2010
„Anstehende Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)“

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der anstehenden Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der KPV Schleswig-Holstein eine Empfehlung erarbeitet, die in der politischen Beratung der Landesregierung Berücksichtigung finden soll.

Den Kommunen soll freigestellt werden, wie sie gewisse Aufgaben wahrnehmen sollen. Die KPV empfiehlt die Generalklausel in § 2 GO Bestimmung der Selbstverwaltungsaufgaben neu zu fassen. Somit sollen „die Gemeinden in eigener Zuständigkeit das Nähere der Aufgabenwahrnehmung zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der kommunalen Selbstverwaltung selbst regeln.“

Durch das Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen vom 28.03.2006 (1288/2006) wurde im Artikel 2, § 2 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) die Einwohnergrenze zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten von 10.000 auf 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner heraufgesetzt.

Schon hier führten die vorgenommenen Abberufungen von Gleichstellungsbeauftragten zu unweigerlich großen Einschnitten in der Gleichstellungsarbeit innerhalb eines gut funktionierenden kooperativen Netzwerkes, vor allem in den kleineren Kommunen, in denen insgesamt ein geringes frauen- und sozialpolitisches Angebot besteht.

Im Rahmen der Vollversammlung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im April 2010 hat Minister Schmalfuß die volle politische Unterstützung für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zugesagt. Dieses nicht ohne Grund: Gleichstellungsbeauftragte haben in ihrer Funktion eine wegweisende Querschnittsaufgabe, sind eine anspruchsvolle Schnittstelle innerhalb der Verwaltung und erzielen durch ihre vorhandene Fachkompetenz nachhaltige Erfolge für kommunales Handeln.

Gleichstellungspolitisch gibt es noch viel zu tun, solange Frauen in Führungspositionen immer noch die Ausnahme sind, Frauen im Durchschnitt 23 % weniger verdienen als Männer, es zu wenig Betreuungsplätze gibt, Arbeitgeber keine familienfreundlichen Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen schaffen und Politik noch immer mehrheitlich von Männern gestaltet wird.

Es gibt viele Themen, die in der Funktion der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen werden. Schwerpunktbereiche sind insbesondere:
 

  • gleiche wirtschaftlicher Unabhängigkeit für Frauen und Männer
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen
  • häusliche Gewalt
  • familienfreundliche Personalpolitik
  • Vertretung aktueller frauenpolitischer Themen gegenüber Politik und Öffentlichkeit
  • Beseitigung von Geschlechtsstereotypen (auf dem Arbeitsmarkt, in Bildung und Kultur, im jugendlichen Bereich)

Gleichstellungsbeauftragte sind Expertinnen, da sie über umfangreiches Fachwissen verfügen und sowohl Verwaltung, Wirtschaft und Politik begleiten und beraten.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Kommunen die Unterstützung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in vielen Fachgebieten erfolgreich nutzen. Wir möchten in diesem Zusammenhang ganz deutlich auf die Unterscheidung zwischen Haupt- und ehrenamtlicher Gleichstellungsarbeit hinweisen. Das Anforderungsprofil des Hauptamtes  ist aufgrund von Profession und anspruchvoller Netzwerkarbeit mit dem einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht vergleichbar und in keiner Weise ersetzbar.

Wenn hauptamtliche Gleichstellungsarbeit aufgrund kommunaler Finanzengpässe in das Belieben der Kommunen gestellt wird, ist der Willkür freier Raum gelassen. Dies bedeutet, dass die Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Gleichstellungsgrundsatzes letztlich dem Zufall und dem Engagement Einzelner überlassen bleibt.

Wir bitten Sie daher, dieses Schreiben am 25.05.2010 in Ihre Sitzung einzubringen, bei Ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und sich dafür einzusetzen, dass dieser Punkt von der Änderungsliste gestrichen wird.

„Die Gleichstellung von Mann und Frau in allen Lebensbereichen bleibt für uns ein
zentrales Thema.“ Wir möchten Sie gerne an diesen von Ihnen formulierten Entschluss im Koalitionsvertrag erinnern und würden sehr gerne auf diese Absicht vertrauen.

Für einen weitergehenden Austausch stehen wir Ihnen  gerne zur Verfügung.

Im Namen der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Mit freundlichen Grüßen

Verena Balve

Zurück