mut - tatkraft-aufbruch frauenpolitik heute

Pressetext zur Veranstaltung am 9. Februar 2010 

PRESSEMITTEILUNG

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen hauptamtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten warnt entschieden davor, die Standards für die kommunale Gleichstellungsarbeit herunterzufahren.

Eine Aufhebung der Verpflichtung der Kommunen, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu berufen, hat einschneidende Verschlechterungen für die Gleichstellungsarbeit in Schleswig-Holstein zur Folge. Gleichstellung ist ein langfristig angelegter Reformprozess. Die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erledigen eine anspruchsvolle Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung und erzielen nachhaltige Erfolge für das kommunale Handeln. Dafür verfügen sie über umfangreiches Fachwissen und mehrjährige Berufserfahrung. Sie sind Expertinnen für alle Aktivitäten, die geeignet sind, den grundgesetzlichen Anspruch einer geschlechtergerechten Gesellschaft zu verwirklichen.

Kommunalpolitiker und –politikerinnen müssen die Möglichkeit haben, bei der Suche nach Lösungsansätzen für eine gleichstellungsrelevante und familienfreundliche Kommunalpolitik die fachliche Unterstützung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Anspruch nehmen zu können.

Im ländlich strukturierten Schleswig-Holstein fehlen in vielen Kommunen Beratungseinrichtungen, die sich mit der spezifische Situation von Frauen beschäftigen und beraten. Auch hier übernehmen die Gleichstellungsbeauftragten eine zentrale Funktion. Sie bieten kompetente Beratung zu Fragen, wie z.B. Kinderbetreuung, Wiedereinstieg in den Beruf, Gewalterfahrung, Diskriminierung an und zeigen Wege zur Lösung von Problemen auf.

Gleichstellungsbeauftragte fördern die Vernetzung und koordinieren die Zusammenarbeit unterschiedlichster Einrichtungen und Organisationen zur Verbesserung der Situation von Frauen vor Ort.

In den Kommunen gibt es ohne Frage viele engagierte und auch fachkompetente Bürgerinnen, denen aber, wenn sie nicht Bestandteil der Verwaltung sind, der Zugang zu Behörden fehlt oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auch zeigt die Erfahrung, dass den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten i.d.R. die Zeit fehlt, sich in allen erforderlichen Bereichen einzuarbeiten und dauerhaft zu engagieren. Die kommunale Gleichstellungsarbeit auf solche Grundlagen zu stellen, würde bedeuten, dass die Umsetzung des im Grundgesetzes verankerten Gleichstellungsgrundsatzes, der zur Beseitigung bestehender Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern verpflichtet, in das Belieben der Kommunen gestellt und letztlich dem Zufall überlassen würde.

Hauptamtliche Gleichstellungsarbeit erzielt, insbesondere in den Bereichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewaltprävention und Diskriminierung, geschlechtsspezifischer Jugend- und Bildungsarbeit eine nachhaltige Wirkung und ist durch ein Ehrenamt nicht ersetzbar.

Gleichstellungspolitisch gibt es noch viel zu tun, solange Frauen in Führungspositionen noch immer die Ausnahme sind, Frauen im Durchschnitt 23 % weniger verdienen als Männer, Frauen sowohl in Politik und Regierungen unterrepräsentiert sind als auch in Aufsichtsratsgremien, Frauen in der Wirtschaft schlechtere Aufstiegschancen haben, Frauen in deutlich höherem Maße von Armut betroffen sind als Männer, es zu wenig Betreuungsplätze für Kinder gibt und Arbeitgeber keine familienfreundlichen Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen schaffen.

Im Auftrag der LAG

Deborah Azzab-Kamphausen, 17.02.2010

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