Frauenförderung in der Verwaltung

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen. Grundlage dieser Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz.

Aktuell ist die Situation so, dass in der Öffentlichen Verwaltung in der Mehrheit Frauen arbeiten; jedoch sind sie viel häufiger in Teilzeit beschäftigt und eher selten in Führungs- bzw. Leitungspositionen und in den höheren Besoldungsgruppen zu finden.  Aus diesem Grund bleibt es weiterhin eine wichtige Aufgabe der Kommune entsprechend Frauen zu fördern und zu qualifizieren, um strukturelle Nachteile auszugleichen. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte steht der Kommune beratend und unterstützend beiseite,

Die vom Kommunalparlament bestellte Gleichstellungsbeauftragte berät sowohl die Kommunalverwaltung als auch die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Gleichstellungsauftrages zu den vielfältigsten Aufgaben und Entscheidungen.

Gleichstellungsbeauftragte sind an keine fachliche Weisung gebunden und haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs Rederecht in allen politischen Gremien.  

Gleichstellungsziele zum Handlungsfeld sind u.a.:


•    Berücksichtigung gleichstellungsspezifischer Aspekte bei allen personellen und organisatorischen Verwaltungsangelegenheiten
•    Fachliche Begleitung der Erarbeitung von verbindlichen Frauenförderplänen
•    Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter

Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort.